Was bitte ist eine PKV-Anwartschaft?

Zum wiederholten Male trat jemand an mich heran mit dem Ziel, sich als Beamter privat zu versichern. Aufgrund von Vorerkrankungen war eine Annahme wenig aussichtsreich. Doch auch die Notlösung über die sog. Öffnungsklausel war zum Scheitern verurteilt. Denn es bestand bereits in der Vergangenheit eine private Krankenversicherung.

Und genau dies macht die erneute Aufnahme über die Öffnungsklausel in aller Regel unmöglich.

Das Problem war in beiden Fällen dasselbe: im Rahmen eines Referendariats war eine private Krankenversicherung (als Ausbildungstarif) erforderlich. Nach Abschluss des Studiums, Umzug in ein anderes Bundesland und Anstellung im Öffentlichen Dienst mit gesetzlicher Versicherungspflicht wurde die private Krankenversicherung gekündigt.

In beiden Fällen lag der Kündigungsbestätigung jeweils ein Merkblatt bei, in welchem auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Anwartschaft hingewiesen wurde. In keinem der beiden Fälle wurde aber davor gewarnt, dass der Nichtabschluss einer solchen Anwartschaft zur Folge hat, dass im Falle einer späteren Verbeamtung der Weg über die Öffnungsklausel verwehrt bleibt.

Die Auswirkungen sind gravierend: es besteht grundsätzlich kein direkter Anspruch auf Beihilfe mehr, da keine private Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe abgeschlossen werden kann. Es erfolgt automatisch eine Umstellung in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Lediglich einige Eigenanteile können noch von der Beihilfe bezuschusst werden.

Abgesehen von den deutlich geringeren Leistungen gegenüber der Beihilfe muss der Beamte aber auch den vollen Krankenversicherungsbeitrag selbst finanzieren. Dies macht in einem der vorliegenden Fälle ca. 650 Euro monatlich (anstatt ca. 250 Euro monatlich für die Private Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe) – also 400 Euro mehr pro Monat aus. Mit steigender Vergütung dürfte sich dieser Betrag sogar noch weiter erhöhen.

Mittlerweile ist einer der beiden Fälle gerichtlich anhängig. Es soll darüber geurteilt werden, ob das Beilegen eines Merkblattes ohne die erforderlichen Hinweise auf die Folgen der Kündigung den gesetzlichen Beratungsanforderungen gerecht wird. Sollte dies verneint werden, könnte dem Beamten Schadensersatz zugesprochen werden, was ihn letztlich so stellen sollte, als wäre er gleichwohl privat krankenversichert.

Wenn auch Sie planen, Ihre private Krankenversicherung zu kündigen oder bereits gekündigt haben und nun vor einem unlösbar scheinenden Problem stehen, dann sollten Sie sich am Besten von jemandem beraten lassen, der neutral und unabhängig ist und nicht von der Versicherungswirtschaft für den Abschluss oder die Betreuung eines Versicherungsvertrages bezahlt wird – nämlich bei den örtlichen Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der gerade einmal 349 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberater (Stand 01.10.2018, DIHK). Einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe finden Sie unter:

BVVB-Beratersuche: BVVB-Berater

One thought on “Was bitte ist eine PKV-Anwartschaft?

  1. Doreen Flache

    Was für ein wertvoller Gedanke und ein überaus qualitätssicherndes Argument in der Beratung des Kunden, vielen Dank.

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