Oft werde ich in meinen Beratungen mit einer solchen oder ähnlichen Aussage konfrontiert. Und ihr liegen auch völlig nachvollziehbare Lebenserfahrungen zugrunde. Doch die Crux steckt wieder im Detail…
Die Haftpflicht – also die Pflicht zu haften, nämlich für sein Fehlverhalten (und sei es noch so gering) – ist in der Regel ohne Begrenzung. Das heißt also, dass derjenige, der mit seinem rechts- oder pflichtwidrigen Handeln für einen Schaden verantwortlich ist, ohne Begrenzung der Höhe nach haftet – im Ernstfall auch mit seinem vollständigen derzeitigen und sogar seinem potentiellen zukünftigen Vermögen.
Dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung kommt daher schon grundsätzlich eine tragende Rolle zu. Von besonderer Bedeutung ist aber auch die Wahl der Versicherungssumme. Hier wird oft versucht zu sparen, denn je höher die Versicherungssumme, desto höher ist auch die Prämie. Doch Vorsicht ist geboten, damit nicht an der falschen Stelle gespart wird.
Die Versicherungssumme soll der Höhe nach dem versicherten Interesse bzw. dem Versicherungswert entsprechen. Das ist bei Immobilien oder Hausrat noch relativ einfach nachvollziehbar. Für die Haftpflicht jedoch wird es abstrakt, denn hierbei entspricht das versicherte Interesse der Freistellung im Schadensfall. Und da – wie bereits ausgeführt – die Haftung grundsätzlich unbegrenzt hoch ist, sollte die Versicherungssumme in genau der Höhe gewählt werden, wie auch Schäden entstehen können.
Selbst das ist für viele noch nicht greifbar, denn kennen sie doch aus ihrer umfangreichen Lebenserfahrung regelmäßig nur Fälle mit alltäglichen Schadensgrößen. Dann mag man sich auch noch ausmalen können, dass ein mit Streichhölzern spielendes Kind ein Haus abbrennen könnte. Doch in dieser Größenordnung endet meist auch das Vorstellungsvermögen. Die Realität jedoch zeigt, dass Schadenspotentiale deutlich über die eigene Vorstellungskraft hinausgehen. Neben dem durch Brand zerstörten Haus und dessen Wiederaufbau stehen auch noch weitere Schadenspositionen, wie zum Beispiel die Rettungs- und Löschkosten, der Mietausfall des Eigentümers oder die Anwalts- und Gerichtskosten. Doch sollte bei dem Brand jemand zu Schaden gekommen sein, warten die Sozialversicherer mit dem Regress der Behandlungskosten auf, der Arbeitgeber des Geschädigten mit der Erstattung der Lohnfortzahlung, der Geschädigte mit Schmerzensgeld und im Erstfall vielleicht auch Hinterbliebene eines Opfers mit hohen Verdienstausfallforderungen. Ein einzelnes Schadensereignis mit mehreren Beteiligten kann auf diese Weise ganz schnell zum Großschaden im zweistelligen Millionenbereich werden.
Von daher ist es ratsam, immer dann, wenn man sich der potentiellen Gefahren und ihrer Tragweite nicht ohne jeden Zweifel vollständig bewusst ist (also faktisch nahezu in jedem Fall), sollte man lieber auf Nummer sicher gehen und die höchstmögliche Versicherungssumme wählen. Für die Kfz-Haftpflicht sind das derzeit 100 Mio. Euro, für die Privat- und Tierhalter-Haftpflicht 50 Mio. Euro, für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht 10 Mio. Euro und für die Betriebs-Haftpflicht regelmäßig 5 Mio.
Tipp: Sollten Sie Beiträge einsparen wollen (oder müssen), dann vereinbaren Sie lieber einen Selbstbehalt. Denn wenn es wirklich hart auf hart kommt, können Sie 100 oder 1.000 Euro schon irgendwie auftreiben oder abzahlen. Bei 100.000 Euro oder mehr wird das eher schwierig.
Wenn auch Sie sich unsicher sind, ob Sie sich ausreichend und günstig versichert haben, dann sollten Sie sich am Besten von jemandem beraten lassen, der neutral und unabhängig ist und nicht von der Versicherungswirtschaft für den Abschluss oder die Betreuung eines Versicherungsvertrages bezahlt wird – nämlich bei den örtlichen Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der gerade einmal 349 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberater (Stand 01.10.2018, DIHK). Einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe finden Sie unter:
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