Widerruf, Widerspruch und Kostenübernahme

Es begann mit dem Satz: „aufgrund Ihrer Mitteilung […] haben wir unsere Unterlagen sorgfältig überprüft. […] Ihrem Wunsch, den Versicherungsvertrag nach mehr als 12 Jahren ab Beginn aufzuheben, können wir daher nicht entsprechen.“

Vorausgegangen war der Widerspruch gegen den Vertragsschluss einer Rentenversicherung im Hause der DBV Winterthur aus dem Jahr 2003.

Es folgten einige Schriftwechsel verbunden mit der Forderung nach Rückzahlung der Beiträge, Auskehrung der gezogenen Nutzungen und Erstattung der Kosten der rechtlichen Vertretung. Die Verhandlungen endeten mit einem Vergleichsangebot über 4.700 Euro seitens des Versicherers. zu wenig…

Also ging es weiter zum Ombudsmann. Dort zog sich das Verfahren – zugegeben ungewöhnlich – lange hin. Es endete letztlich mit einer Zahlung über 5.671,98 Euro an meinen Mandanten – also gut 20% mehr als zuletzt angeboten.

Es lohnt sich also, hartnäckig zu bleiben und sich nicht mit dem einem unbefriedigenden Vergleich abspeisen zu lassen!

Wenn auch in Ihrem Bestand alte Lebens- und Rentenversicherungen, Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr, Ausbildungs-, Aussteuer- oder sonstige Kapitalversicherungen schlummen und Sie sich fragen, was wohl die Beste Option im Umgang damit ist, dann lassen Sie sich am Besten von jemandem beraten, der neutral und unabhängig ist und nicht von der Versicherungswirtschaft für den Abschluss oder die Betreuung eines Versicherungsvertrages bezahlt wird – nämlich bei den örtlichen Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der gerade einmal 317 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberater (Stand 01.04.2018, DIHK). Einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe finden Sie unter:

BVVB-Beratersuche: BVVB-Berater

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