Anpassung einer Berufsunfähigkeitsversicherung an geänderte Umstände auch ohne vertragliche Vereinbarung

In einem BU-Vertrag stecken in aller Regel Optionen auf Erhöhung der Rente – zum Beispiel bei Hochzeit, Geburt eines Kindes, Hausbau, beruflicher Verbesserung usw. Was aber, wenn sich später einmal herausstellt, dass die Laufzeit des Vertrages nicht mehr passt? Pech gehabt?

Ein aktueller Fall aus der Kanzlei: Ein Steuerberater schließt 1990 eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsrente ab. Er beabsichtigte, mit 60 Jahren in Rente zu gehen – aus damaliger Sicht völlig normal. Mittlerweile aber – also im Jahr 2013 – schaut das anders aus: gestiegene Lebenshaltungskosten, höhere Steuern und Abgaben und verschiedene Veränderungen haben dazu geführt, dass auch der Gesetzgeber das gesetzlichen Renteneintrittsalter um zwei Jahre angepasst hat. Der Steuerberater geht davon aus, voraussichtlich bis 63 arbeiten zu müssen, ehe er in den Ruhestand gehen kann, wie er ihn sich 1990 vorgestellt hat. Die Frage an den Versicherer, ob dieser den Vertrag anpasst, wurde mit einem eiskalten „Nein“ abgetan. Was nun?

Im Vertrag selbst gibt es keine Lösung. Eine Möglichkeit könnte in § 313 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/313.html) liegen. Danach kann unter bestimmten und strengen Voraussetzungen dennoch eine Anpassung des bereits laufenden Vertrages verlangt werden.

Die Rechtsschutzversicherung des Mandanten hat ihm bzw. mir für das außergerichtliche Verfahren eine Zusage erteilt. Ich werde daher in Kürze die Verhandlungen aufnehmen und ggf. darüber in einem künftigen Newsletter berichten.

Wer sich mit einem ähnlichen Problem konfrontiert sieht und frühere Informationen wünscht, möge sich bitte melden.

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