Das Spiel mit den Gesundheitsfragen

Versicherungsberatung ist Rechtsberatung

Kaum etwas anderem kommt in der Personenversicherung eine so große Bedeutung zu, wie den Gesundheitsfragen. Und zu kaum einer anderen Sache gibt es derart viele „Tipps und Hinweise“ im Internet, deren Befolgung schon so manchem einen Strich durch die Rechnung gemacht hat.

Es beginnt bereits damit, dass an unzähligen Stellen empfohlen wird, man solle sich im Vorfeld alle Gesundheitsakten ziehen, Arzt- und Kassenauskünfte einholen und sich genauestens darüber informieren, welche Erkrankungen man jemals hatte, um bloß nichts zu vergessen oder falsch anzugeben.

Entgegen dieser fast schon übermächtig herrschenden Meinung rate ich energisch davon ab, zumindest am Anfang. Denn eines steht fest – was ich bis zum Lesen meiner Akte vergessen hatte, das ist dann wieder vollständig in meinem Gedächtnis. Nachweislich. Stattdessen hat jener, der keine Auskünfte einholt, nur noch Kenntnis von den in seinen Erinnerungen präsenten Ereignissen und braucht nach bestem Wissen und Gewissen grundsätzlich auch nur insoweit antworten, wie er sich noch erinnern kann. Es gibt keine Pflicht zur Ausforschung! Allerdings kommt den Gesundheitsakten schon noch eine Rolle zu – jedoch erst später.

Wenn ich gefragt werde, wie man dann am Besten anfängt, wenn man eine Berufsunfähigkeits-, Lebens-, Kranken-, Unfall- oder Pflegeversicherung abschließen will, dann ist meine Antwort stets dieselbe:

mit dem Abschluss einer ordentlichen Rechtsschutzversicherung.

Denn sollte es später im Leistungsfall Probleme geben, welche auf eine (angeblich) fehlerhafte Antragstellung zurückfallen, dann liegt die vorgeworfene Handlung in der Vergangenheit – und zu diesem Zeitpunkt sollte bereits Rechtsschutz bestehen. Anderenfalls könnte es auch hierbei schon zu einer unangenehmen Überraschung kommen.

Doch zurück zu den Gesundheitsfragen. Hierzu ist folgendes anzumerken:

1. Sie müssen wahrheitsgemäß antworten, aber nur soweit, wie Sie sich auch erinnern.

2. Wenn Sie sich nur an Teile erinnern, dann müssen Sie das auch entweder genau so angeben oder die in Ihrer Erinnerung fehlenden Teile recherchieren – aber auch nur diese.

3. Sie sind nicht zur Ausforschung verpflichtet.

Hierzu ein Beispiel. Nehmen wir an, es würde nach Behandlungen der letzten fünf Jahre gefragt.

a) Sie wissen, dass da mal eine bestimmte Sache war, aber erinnern sich nicht genau, wann. Dann müssen Sie dies dem Versicherer entweder so angeben oder aber sich bei den Behandlern erkundigen, wann genau es war, um zu wissen, ob es von der Antragsfrage erfasst wird oder nicht.

b) Sie wissen, dass da mal was war, aber nicht mehr, was genau es war und wann. Dann müssen Sie dies dem Versicherer ebenso mitteilen oder aber sich erkundigen, was genau es war und wann.

-> in beiden Fällen betrifft es aber nur exakt diesen Fall in Ihrer bruchstückhaften Erinnerung, nicht ihre gesamte Krankheitsgeschichte.

c) Sie wissen nicht mehr, ob (dass) Sie in den letzten 5 Jahren in Behandlung waren und erinnern sich auch bei angestrengtem Nachdenken nicht an irgendwelche Ereignisse aus dieser Zeit, sondern bestenfalls an Dinge, die deutlich vor der 5-Jahres-Frist lagen

-> dann müssen Sie nichts angeben. Sie sind jedenfalls nicht verpflichtet, Ausforschung zu betreiben. Das Vergessen ist ein natürlicher Vorgang. Und was Sie vollständig vergessen haben (und objektiv auch vergessen durften), ist nicht relevant. Die Abwägung fällt jedoch regelmäßig schwer.

Erst wenn Sie alle Fragen fertig beantwortet haben, der Antrag eingereicht und bearbeitet wurde und Sie den Versicherungsschein in der Hand halten, ist es ratsam, sich seine Gesundheitsakten abzufordern und zu prüfen. Denn einerseits könnte sich daraus ergeben, dass Sie doch etwas vergessen haben, was Sie vielleicht besser hätten angeben sollen. Dies könnten Sie in Zweifel auch noch nachmelden. Womöglich entdecken Sie aber in den Gesundheitsakten auch Angaben, die nicht der Wahrheit entsprechen, zum Beispiel weil sie vom in die falsche Akte eingetragen wurden oder aber Leistungen abgerechnet worden sind, die gar nicht stattfanden. In einem solchen Fall ist es ratsam, diese Eintragungen aus Ihrer Akte entfernen zu lassen, bevor es zu einem Leistungsfall kommt und Ihnen dies auf die Füße fällt. In bestimmten Situationen könnte es sogar ratsam sein, den eigenen Versicherer in diese weiteren Vorgänge mit einzuschalten.

Sicherlich birgt auch diese Variante gewisse Risiken, denn sollte sich im Leistungsfall der Versicherer auf nicht angegebene Umstände berufen, ist ein womöglich langwieriger und teurer Rechtsstreit vorprogrammiert. Insofern ist aus Gründen der Rechtssicherheit durchaus verständlich, wenn an anderer Stelle empfohlen wird, die vollständigen Gesundheitsakten anzufordern und dem Versicherer alles mitzuteilen. Für mein Verständnis birgt dies jedoch den Nachteil, dass man sich auf diese Weise Optionen auf einen vielleicht uneingeschränkten Versicherungsschutz verbaut.

Da erscheint es sinnvoller, die vorgeschlagene Variante zu verfolgen und anschließend im Zweifelsfall dem Versicherer die vollständige Akte vorzulegen. Sollte er sich dann auf Täuschung, Vorsatz o.ä. berufen, wüsste man dies sofort und könnte noch zu gesunden Zeiten in die gerichtliche Offensive gehen. Denn ein Rechtsstreit vor Gericht auf Feststellung, dass alle Fragen ordnungsgemäß beantwortet wurden und somit der bescheinigte Versicherungsschutz besteht, führt sich wesentlich leichter, wenn man auf die Rentenleistungen nicht bereits angewiesen ist.

Übrigens empfiehlt sich nicht nur aus diesem Grund immer auch der frühzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung!

Wenn auch Sie auf der Suche nach allgemeinen Informationen zum Thema Gesundheitsfragen sind oder Sie sich schon zu konkreten Umständen informieren wollen, dann sollten Sie sich am Besten von jemandem beraten lassen, der neutral und unabhängig ist und nicht von der Versicherungswirtschaft für den Abschluss oder die Betreuung eines Versicherungsvertrages bezahlt wird – nämlich bei den örtlichen Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der gerade einmal 343 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberater (Stand 03.01.2019, DIHK). Einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe finden Sie unter:

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