R+V beharrlich uneinsichtig

R+V Privat Sachversicherung

Der Mandant zieht zu seiner Lebensgefährtin und vereinbart einen Termin beim neuen Vertreter um die Ecke. Was hätte unkompliziert gelöst werden können, endete in einem monatelangen Verfahren. Die R+V hat gänzlich versagt und gibt sich dennoch völlig uneinsichtig. Ein gewichtiger Grund, diesen Versicherer zu meiden!

Am 11. Juni 2020 besuchte der Mandant den Versicherungsvertreter der R+V und teilte diesem mit, dass er zu seiner Lebensgefährtin gezogen war, welche seit 2013 (und somit länger als er selbst) eine Haushaltsversicherung unterhält. Den gesetzlichen Bestimmungen zufolge war daher sein Vertrag zugunsten des älteren aufzuheben. Die R+V jedoch reagierte hierauf jedoch nicht. Im Gegenteil – sie übersandte dem Mandanten im August einen um die neue Anschrift aktualisierten Versicherungsschein, welchem der Mandant Anfang September widersprach.

Im Nachgang beauftragte er unsere Kanzlei mit der rechtlichen Vertretung. Wir zeigten uns dem Versicherer am 26. September 2020 an und forderten ihn unter Fristsetzung zur Aufhebung der Verträge des Mandanten rückwirkend zum 11.06.2020 auf. Auch hierauf reagierte die R+V nicht, so dass wir gezwungen waren, ein Ombudsmannverfahren einzuleiten.

Erst im Zuge dieses Verfahren hat die R+V die Verträge rückwirkend zum 11.06.2020 aufgehoben. Das hätte viel früher noch im Juni 2020 erfolgen können (bzw. müssen) – ohne diesen erheblichen Mehraufwand…

Wenn auch Sie Ärger mit Ihrem Versicherer haben, dann sollten Sie sich am Besten von jemandem beraten lassen, der neutral und unabhängig ist und nicht von der Versicherungswirtschaft für den Abschluss oder die Betreuung eines Versicherungsvertrages bezahlt wird – nämlich von den örtlichen Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der gerade einmal 331 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberaterinnen und Versicherungsberater (Stand 30.09.2020, DIHK).

Versicherungsberater finden Sie – auch in Ihrer Nähe – unter: BVVB-Beratersuche

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