Warnung vor dem Münchener Verein!

Bis vor kurzem dachte ich, am äußeren Ende der dunklen Seite der Macht hat sich die Aachen Münchener Versicherung positioniert. Doch seit einiger Zeit macht der Münchener Verein dem Platzhirsch die Führungsrolle streitig…

Meine Mandanten unterhielten eine Hausratversicherung bei der Axa. Als der Vertreter vom Münchener Verein erfuhr, dass sie sich ein Eigenheim gebaut hatten und dort eingezogen waren, kam dieser nicht auf die Idee, meiner Mandantschaft zu empfehlen, den Umzug an die Axa zu melden, sondern platzierte einfach eine eigene Hausratversicherung. Und so kam es, dass zwei Versicherungen nebeneinander existierten.

Mir fiel dies bei der Sichtung der Unterlagen natürlich auf. Also schrieb ich den Münchener Verein am 31.07.2019 an, teilte die Mehrfachversicherung mit und bat um Aufhebung des Vertrages zum Jahresende, um nicht erst bei der Axa eine Umzugsmeldung und das Prozedere zur Aufhebung wegen Mehrfachversicherung vornehmen zu müssen. (Hintergrund: die Bearbeitungszeiten bei der Axa beliefen sich zwischenzeitlich auf 6-8 Wochen – ich wollte hier schneller zum Ziel und meinen Mandanten Aufwand ersparen.)

Unter dem 08.08.2019 teilte der Münchener Verein meinen Mandanten mit, das der Vertrag zum 01.08.2019 um 12 Uhr mittags aufgehoben wurde und überwies sogar noch den verbliebenen Beitrag zurück.

Soweit, so gut, dachte ich mir – das ging schnell und einfach. Doch dies war nur die Ruhe vor dem Sturm…

Am 13.08.2019 druckte man dann jedoch einen neuen Versicherungsschein, in dessen Anschreiben folgendes stand:

leider ist uns bei Ihrem Vertrag ein Fehler unterlaufen und wir haben diesen auf Grund einer vermeintlichen Doppelversicherung gekündigt. Desweiteren haben wir Ihnen fälschlicherweise 97,22 EUR ausbezahlt.
Wir haben Ihren Vertrag nun seibstverständlich wieder in Kraft gesetzt und werden diesen nun unverändert fortführen. Den fälschlicherweise ausbezahlten Beitrag von 97,22 EUR werden wir von Ihrem Konto abbuchen.
Die Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen.

Natürlich habe ich dem Münchener Verein mitgeteilt, dass wir diesem Unsinn nicht zustimmen und einer Abbuchung vom Konto widersprechen werden. Hilfsweise habe ich dem „neuen“ Versicherungsschein widersprochen.

Heute nun rief der Mitarbeiter an und wollte mir doch tatsächlich weiß machen, dass er im Recht sei. Auf derartige Diskussionen lasse ich mich aber nicht ein. Wenn ich eine Vertragsaufhebung anbiete und der Vertragspartner zustimmt, dann ist das eine neue Vereinbarung. Daran kann man nicht fünf Tage später wieder rütteln mit den Worten „ups, ich hab da einen Fehler gemacht“.

Da der Mitarbeiter den Vorfall nun in die Rechtsabteilung geben will, werde ich mal wieder ein Ombudsmannverfahren einleiten. Das zweite gegen den Münchener Verein binnen der letzten Wochen. Und wie es ausschaut auch nicht das letzte, denn es brodelt hier noch an einigen anderen Ecken. Aber ich möchte nicht vorgreifen – freuen Sie sich lieber auf weitere spannende Geschichten über den neuen schwarzen Stern am Versicherungshimmel.

Wenn auch Sie Verträge beim Münchener Verein unterhalten und wissen wollen, ob Sie dabei über den Tisch gezogen worden sind, dann sollten sich am Besten von jemandem beraten lassen, der neutral und unabhängig ist und nicht von der Versicherungswirtschaft für den Abschluss oder die Betreuung eines Versicherungsvertrages bezahlt wird – nämlich von den örtlichen Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der gerade einmal 337 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberaterinnen und Versicherungsberater (Stand 01.07.2019, DIHK). Diese finden Sie – auch in Ihrer Nähe – unter:

BVVB-Beratersuche: BVVB-Beratersuche

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