Wie sollten Gesundheitsfragen beantwortet werden?

Versicherungsberatung ist Rechtsberatung

Die Primärantwort ist einfach und klar: wahrheitsgemäß. Doch es gibt noch etwas weiteres zu beachten:

Wichtig ist, dass Sie konkret und objektiv antworten, damit der Risikoprüfer auch kalkulieren kann. Machen Sie „schwammige“ Angaben, kann dies (aus Sicht des Risikoprüfers der Einfachheit halber) schnell zu einem Risikozuschlag, einem Risikoausschluss oder auch einer Ablehnung führen, in der PKV auch zu einer nicht erwünschten Anwendung der Öffnungsklausel.

Geben Sie z.B. an, dass Sie Heuschnupfen haben mit leichtem Husten und Augenbrennen, dann ist dies subjektiv – der Risikoprüfer weiß nicht, wie intensiv „leicht“ bei Ihnen gemeint ist und wie oft. Er muss davon ausgehen, dass dies auch das Ende seiner Skala betreffen kann. Weil jede Arztanfrage Zeit und Geld kostet, könnte er bei unklaren Angaben geneigt sein, allein deswegen auf ein Sicherungselement zurückzugreifen, anstatt bei Ihnen nachzufragen oder sich weitere Informationen beim behandelnden Arzt einzuholen.

Geben Sie stattdessen an, dass Sie Heuschnupfen haben, Sie dabei in der Zeit von Februar bis März auf Haselpollen reagieren, Sie in dieser Zeit etwa zwei Wochen am Stück allergischen Schnupfen haben und nicht mehr als ein bis zwei Mal innerhalb dieser zwei Wochen einen Hustenreiz wegen trockenen Halses verspüren, dann ist das für den Risikoprüfer deutlich abgrenzbar und er kann sauber kalkulieren, ohne mit einem Ausschluss zu reagieren.

Von daher lautet mein Rat: beantworten Sie die Gesundheitsfragen nicht nur sorgsam und wahrheitsgemäß, sondern auch in der Weise objektiv, dass jemand unbeteiligtes Drittes anhand Ihrer Angaben recht genau einschätzen kann, wie es um Sie steht, auch ohne Sie zu kennen.

Wenn auch Sie unsicher sind, ob Ihre Antworten so passen oder es bereits zu einem Ausschluss oder einer Ablehnung gekommen ist, dann sollten Sie sich am Besten von jemandem beraten lassen, der neutral und unabhängig ist und nicht von der Versicherungswirtschaft für den Abschluss oder die Betreuung eines Versicherungsvertrages bezahlt wird – nämlich bei den örtlichen Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der gerade einmal 337 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberater (Stand 01.04.2019, DIHK). Einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe finden Sie unter:

BVVB-Beratersuche: BVVB-Beratersuche

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