
Die in den letzten Monaten bearbeiteten Ombudsmannverfahren haben einen bitteren Bei- bzw. Nachgeschmack. Continue reading

Die in den letzten Monaten bearbeiteten Ombudsmannverfahren haben einen bitteren Bei- bzw. Nachgeschmack. Continue reading
Oft werde ich gefragt, welche Unterlagen aufbewahrt werden sollten und welche entsorgt werden können. Hierfür gibt es eine relativ einfache Faustregel: Continue reading

Versicherungsverträge versprechen eine Leistung bei bestimmten Ereignissen. Betrachtet man Continue reading
Deckungslücke: Schäden aus beruflicher Tätigkeit
Grundsätzlich deckt die private Haftpflichtversicherung die Schäden des täglichen Lebens ab – von einigen (je nach Anbieter unterschiedlichen) Ausschlüssen einmal abgesehen.
In aller Regel ausgeschlossen sind jedoch Schäden, welche sich aus den die Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes verwirklichen.
Was bedeutet das für den einzelnen?
Vorwort: Im Rahmen des neuen Dauermandates möchte ich Sie gern mit nützlichen Informationen füttern. Dafür habe ich mich entschieden, eine Kolumne zu starten. So soll jedes Quartal ein neues Thema angeschnitten und Ihnen damit die Möglichkeit gegeben werden, eigenverantwortlich vorzusorgen.
Wie der Volksmund mit „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ schon sagt, muss man für Schäden, welche man verursacht, in aller Regel in voller Höhe gerade stehen – und dafür reicht leichteste Fahrlässigkeit bereits aus. Da dies den eigenen finanziellen Ruin bedeuten kann, handelt es sich bei der Haftpflichtversicherung um die wohl wichtigste und sinnvollste Versicherung für nahezu jedermann.
Eine Drei-Buchstaben-Gesellschaft in schwarz-gelb verschickte angeblich „Beitragserhöhungen“ an Ihre Haftpflicht-Kunden. Mein Mandant bemerkte erst bei der Abbuchung, dass hier etwas nicht stimmt. Es folgte ein kurzer Brief an den Versicherer mit der Bitte um Rückerstattung des zu viel abgebuchten Betrages. Soweit – so gut – und auch so eindeutig.
– so der Tenor eines Beschlusses des BGH vom 15. November 2011 (Az.: II ZR 304/09). Hiernach kann ein Vereinsmitglied auch dann in Regress genommen werden, wenn es ehrenamtlich und unentgeltlich für den Verein tätig war und dabei einen Schaden in grob fahrlässiger Weise herbeiführte.
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