Der Volksmund sagt, dass die Kündigung einer Lebensversicherung mit Verlusten verbunden ist.
Allerdings muss dies so nicht stimmen, denn
Der Volksmund sagt, dass die Kündigung einer Lebensversicherung mit Verlusten verbunden ist.
Allerdings muss dies so nicht stimmen, denn
Es ist Bewegung im Versicherungsmarkt. Die Branche hat eine schwierige Aufgabe: jede Sparte soll rentabel sein – die Verrechnung von Gewinnen aus zum Beispiel Unfallversicherungen sollen/dürfen nicht mehr zur Tilgung von Verlusten aus anderen Sparten genutzt werden. Zudem sind die Schadenshöhen weiter steigend… all dies wird voraussichtlich zu einer deutlichen Erhöhung der Prämien ab oder im Verlauf 2014 führen.
Aus einem jüngst von mir zu bearbeitenden Fall stellte sich heraus, dass die Durchsetzung seiner Rentenansprüche bei Berufsunfähigkeit weiß Gott nicht so einfach ist, wie man sich das im ersten Moment denken mag. (nachzulesen hier: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=575147579209068&id=208538345869995)
Meine Empfehlung lautet glasklar: versuchen Sie es nicht im Alleingang. Unüberlegte Angaben im Antrag, eine unzureichende Tätigkeitsbeschreibung und diverse andere Fehler könnten im Ernstfall zur Folge haben, dass Sie selbst mit einer Klage nicht zu Ihrer Rente kommen. Lassen Sie sich vor der ersten Kommunikation mit dem Versicherer rechtlich beraten, um Gefahren frühzeitig vorzubeugen. Gern stehe ich Ihnen von Anfang an zur Verfügung.
In nunmehr gefestigter Rechtsprechung gilt die Vereinbarung so genannter Bearbeitungsgebühren als unwirksam mit der Folge, dass diese nicht gezahlt werden müssen bzw. zurückverlangt werden könnten.
Man wird in den Medien ja geradezu konditioniert, eine Berufsunfähigkeitsversicherung als unbedingt notwendig zu befinden.
Um so niederschmetternder ist die Mitteilung des Versicherers „Wir beabsichtigen, Ihren Antrag auf Zahlung der Rente abzulehnen.“ – so wie in dem vorliegenden Fall.
Seit der deftigen Beitragserhöhung der DKV zum 01.04.2013 habe ich mehrere Mandate angenommen, welche sich mit der Beratung zu einem Tarifwechsel befassen. Die meisten Mandanten wollen in erster Linie sparen – und zwar Beiträge pro Monat. Hierfür gibt es zahlreiche Anreize in den Medien – so tummeln sich Anbieter, welche versprechen, dass man „nur“ eine bestimmte Anzahl an eigesparten Beiträgen als Honorar bezahlt. Diese Art der Beratung erscheint mir höchst unseriös. Denn es ist nicht nur so, dass hier durch deutliche Leistungskürzungen und erhöhte Selbstbehalte künstlich schön gerechnet wird (und damit auch ein hohes Honorar anfällt), sondern auch, dass dieses sogar dann anfällt, wenn man nicht wechselt – einzig auf Grundlage der vorgelegten Zahlen.
Das Schlimmste dürfte überstanden sein. Glücklicherweise hat es unsere Kanzlei und auch die Wohnung nicht betroffen. Allerdings sind nicht alle ungeschoren davon gekommen und so stehen nunmehr die Renovierungsarbeiten an. Hierfür habe ich einen Leitfaden entwickelt. Continue reading
Aus Sicht des Versicherungsnehmers ist diese Taktik so verkehrt nicht:
Natürlich wird eine Leistungsverpflichtung (also eine Haftung des VN) gegenüber dem Geschädigten abgelehnt!
Dass der beauftragte Gutachter die beschädigte Sache selbst (ausweislich seines Gutachtens) nicht einmal in Augenschein genommen hat und dann Tage später am Schreibtisch dennoch „erkennt“, dass keine Baumängel vorliegen, sondern ein Sturmschaden war, spielt hier für die Signal keine Rolle.
Da auf Facebook einerseits viele Fragen zu diesem Thema gestellt und andererseits noch viel mehr (teils widersprüchliche, teils fehlerhafte) Antworten auf derartige Fragen gegeben worden sind – und eine Leistung aus dem eigenen Wohngebäude- und/oder Hausrat-Versicherungsvertrag von der korrekten Handhabung abhängt – hier einmal eine ausführliche Aufstellung der erforderlichen Maßnahmen vor, während und nach dem Schadensereignis:
Ich hatte dazu schon mal kurz berichtet – ein Mandant beantragte Versicherungsschutz beim Volkswohl Bund, ich vertrat den Mandanten in den Verhandlungen. Am Ende wurde uns eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Klausel vorgelegt, die den Sinn eines solchen Vertrages aushebelt. Ich regte an, diese Klausel zu streichen und uns ein vernünftiges Angebot zu machen sowie ferner, diese Klausel so nicht mehr zu verwenden. Doch da führte kein Weg hin – der Volkswohl Bund hatte keine Einsicht. Ergo sum entschieden wir uns eben für einen anderen Anbieter (gibt ja noch genug).
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