„Ombudsmann-Verfahren“

Wenn nach einem Schadensfall der Versicherer ganz oder teilweise die Leistung verweigert, so steht es dem Versicherungsnehmer frei, seine Überzeugung einem Richter vorzutragen und das Versicherungsunternehmen zu verklagen. Ein derartiger Prozess birgt jedoch auch das Risiko, dass das angerufene Gericht die eigene Meinung nicht teilt, die Klage abweist und man alle entstandenen Kosten tragen muss. Continue reading

„Absicherung der Arbeitskraft“ – Krankengeld bzw. der Lohn-/Entgeltfortzahlung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist – dank der Medien – mittlerweile in aller Munde. Was jedoch kaum jemand sagt: bevor Berufsunfähigkeit vorliegt, ist man in aller Regel eine geraume Zeit arbeitsunfähig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt (bei modernen Bedingungen) lediglich, wenn man bereits sechs Monate arbeitsunfähig erkrankt war oder voraussichtlich sechs Monate außerstande sein wird zu arbeiten. Continue reading

„Beitragsanpassung Krankenversicherung“

Landauf wie landab wird sich über Erhöhungen der Beiträge in privaten Krankenversicherungen beklagt… nicht selten auch berechtigt, denn schließlich verlässt man sich als Versicherter darauf, dass die Gesellschaft alles Mögliche unternimmt, um die Ausuferung der Kosten unter Kontrolle zu halten und einzudämmen.

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„In einer Rentenversicherung ist wenigstens mein Geld sicher und ich habe eine Garantie!“

So in etwa scheint die landläufige Meinung zum Thema Geldanlage zu lauten. Und angesichts vieler Geschichten der letzten Jahre, ist eine solche Einstellung auch verständlich. Kaum jemand erinnert sich noch an den New-Market-Hype Ende der 90er und an eine Telekom-Aktie mit einem Wert von über 100 Euro im März 2000. Stattdessen lassen Worte wie World-Trade-Center, Lehman-Brothers oder Griechenland wohl jeden an schlechte Zeiten erinnern. Kein Wunder, dass Sicherheit zu einem der entscheidendsten Kriterien aufgestiegen ist, während die Zinserwartungen über die Jahre selbst den größten Optimisten mittlerweile bezwungen haben dürften.

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„Meldung von Gefahrerhöhungen“

Zu Gefahrerhöhungen gibt es zahlreiche Regelungen in den Versicherungsverträgen. Diese halten sich aber meist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der §§ 23 ff. VVG (http://dejure.org/gesetze/VVG/23.html). Demnach darf der Versicherungsnehmer keine Erhöhung der Gefahr ohne Einverständnis des Versicherers vornehmen bzw. wenn dies ohne sein Zutun erfolgt ist, muss er den Versicherer hierüber informieren. Continue reading

Folgen einer Unterversicherung

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn – wie der Name schon sagt – weniger versichert ist, als man hätte versichern müssen, zum Beispiel wenn Ihr Hausrat oder Geschäftsinhalt 100.000 Euro wert ist, aber nur 50.000 Euro versichert sind.

Kommt es hier nun zu einem Schadenereignis, kürzt der Versicherer gem. § 75 VVG (http://dejure.org/gesetze/VVG/75.html ) die Leistung in diesem Verhältnis. Bei einem 10.000 Euro Schaden würden also nur 5.000 Euro erstattet werden.

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KKK-Klausel

Der Gesetzgeber schreibt in § 172 Abs. 2 VVG (http://dejure.org/gesetze/VVG/172.html) vor, dass „berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann“.

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Meldung von Gefahrerhöhungen

Zu Gefahrerhöhungen gibt es zahlreiche Regelungen in den Verträgen. Diese halten sich aber meist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der §§ 23 ff. VVG (http://dejure.org/gesetze/VVG/23.html). Demnach darf der Versicherungsnehmer keine Erhöhung der Gefahr ohne Einverständnis des Versicherers vornehmen bzw. wenn dies ohne sein Zutun erfolgt ist, muss er den Versicherer hierüber informieren.

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„Leiden oder litten Sie in den vergangenen 5 Jahren an Krankheiten, Körperschäden oder Beschwerden irgendwelcher Art…“

So oder so ähnlich wird in zahlreichen Anträgen auf Kranken-, Lebens- oder auch Berufsunfähigkeitsversicherungen gefragt.

Wenn man nun auf solche Fragen falsch antwortet, drohen harte Konsequenzen – vom Rücktritt des Versicherers und Leistungsfreiheit, über rückwirkende Ausschlüsse bis hin zu Risikozuschlägen kann alles möglich sein. Dies ist in den §§ 19 ff. geregelt.

Letzten Endes richtet sich die Frage der Folgen auch danach, in wie weit der Antragsteller die gestellten Fragen hätte beantworten können und müssen…

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