
Versicherungsverträge versprechen eine Leistung bei bestimmten Ereignissen. Betrachtet man Continue reading
 
			
Versicherungsverträge versprechen eine Leistung bei bestimmten Ereignissen. Betrachtet man Continue reading
In meiner letzten Kolumne hatte ich Sie zum Thema Rechtsschutzversicherungen behelligt. Nunmehr möchte ich Ihnen aber auch einige praktische Erfahrungen mitteilen, die bei einem Entschluss helfen könnten.
Sie kennen sicherlich alle meine eher geringschätzige Meinung zu Rechtsschutzversicherungen, da diese statistisch teurer sind (und sein müssen), als das Prozesskostenrisiko oder aber der Versicherer kündigt, wenn man mehr Kosten verursacht, als man an Beiträgen eingezahlt hat.
Ein Mandant (leitender Angestellter, Single) beauftragte mich mit der Ausschreibung einer Rechtsschutzversicherung. Gewünscht wurde ein besonders umfangreicher Versicherungsschutz.
Einmal mehr durften sich die Gerichte mit der Frage befassen, wer denn was zu beweisen hat, wenn der Versicherungskunde sich vom Vermittler falsch beraten fühlt.
Und einmal mehr bestätigt der BGH den Grundsatz des beratungsrichtigen Verhaltens (BGH Az. III ZR 82/13 v. 23.10.2014).
Erneut wurde darüber geurteilt, ob Bearbeitungsentgelte in Kreditverträgen zulässig sind oder nicht. Und einmal mehr stellte sich das Gericht auf die Seite der Kreditnehmer. Eine ausführliche Darstellung dessen finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale NRW:
Nichts, also fast nichts ist schlimmer als das:
Der Mandant wird über den Tisch gezogen und um einen fünfstelligen Betrag geprellt. Das gesamte Konstrukt – eine angebliche Genossenschaftsfinanzierung zum Erwerb von Wohneigentum – hinterlässt den Eindruck, es würde sich nur um ein Schneeballsystem handeln. Um den entstandenen Schaden zu minimieren, ist schnelles anwaltliches Tätigwerden notwendig – denn wenn sich der Betrugsverdacht bewahrheitet, kann es schnell zu spät sein.
Nicht selten wird der Abschluss einer Basis-Rentenversicherung damit beworben, die eingezahlten seien „insolvenzsicher“ und man könne sich derart eine pfändungssichere Altersvorsorge aufbauen.
Diese pauschale Aussage hinkt gewaltig. Richtig ist, dass gem. § 851c ZPO bestimmte Teile eines Vertrages, welcher bestimmte Eigenschaften erfüllt, nicht im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändet werden können.
Wo wir einmal beim Thema Streitigkeiten sind… Wenn es um Rechtsschutzversicherungen geht, dann wird einem immer gern vorgerechnet, wie teuer ein Prozess doch werden kann und dass selbst bei einem Streitwert von 10.000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten bis zu ca. 13.500 Euro möglich sind – ohne Gutachter- und Zeugen versteht sich. Bei diesen schwindelerregenden Zahlen erstaunt es nicht, dass nur allzu gern und erfolgreich im Verkauf auf diese Sparte gesetzt wird. Schaut man aber einmal hinter die Kulissen, so wird einem klar, dass auch diese Medaille eine Kehrseite hat. Continue reading
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