Category Archives: 2 – Berufsunfähigkeit

„Man kann sich verlaufen, verfahren und versichern.“ – Die Kanzlei-Kolumne zum Thema: Wie man vernünftig vorsorgt. Heute: Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Wichtigkeit dieses Schutzes ist hinreichend unter der Vermittlerschaft bekannt. Doch dies schützt nicht vor einem sorglosen Umgang damit. Die in den letzten Jahren durch mich geprüften Verträge wiesen zahlreiche Lücken und Mängel auf. Die häufigsten waren folgende:

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„Berufsunfähigkeitsversicherung – ein Vergleich allein bringt wenig Sinn“

Dies ist das Resumee einer aktuellen Mandatierung. Die Eckdaten:

Männlich, Anfang 40, Akademiker sucht einen Berufsunfähigkeitsschutz. Das Manko: bei den Gesundheitsfragen ist 3x „ja“ anzukreuzen (Achillessehnenriss, Nierenstein, psychologische Ergotherapie, alles ausgeheilt und ohne Folgen, jedoch alles innerhalb der letzten 3 Jahre).

Regelmäßig wird in solch einem Fall mittels einer Software ein Vergleich gerechnet und mit dem Kunden bei dieser oder jener Gesellschaft ein Antrag gestellt. Am Ende kommt es häufig zu Ausschlüssen. Ein guter Vermittler stellt hier parallel zwei oder gar drei Anträge und sucht sich mit seinem Mandanten das beste Ergebnis aus. Aber reicht das?

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Anpassung einer Berufsunfähigkeitsversicherung an geänderte Umstände auch ohne vertragliche Vereinbarung

In einem BU-Vertrag stecken in aller Regel Optionen auf Erhöhung der Rente – zum Beispiel bei Hochzeit, Geburt eines Kindes, Hausbau, beruflicher Verbesserung usw. Was aber, wenn sich später einmal herausstellt, dass die Laufzeit des Vertrages nicht mehr passt? Pech gehabt?

Ein aktueller Fall aus der Kanzlei: Continue reading

BU-Fall – was ist zu tun

Aus einem jüngst von mir zu bearbeitenden Fall stellte sich heraus, dass die Durchsetzung seiner Rentenansprüche bei Berufsunfähigkeit weiß Gott nicht so einfach ist, wie man sich das im ersten Moment denken mag. (nachzulesen hier: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=575147579209068&id=208538345869995)

Meine Empfehlung lautet glasklar: versuchen Sie es nicht im Alleingang. Unüberlegte Angaben im Antrag, eine unzureichende Tätigkeitsbeschreibung und diverse andere Fehler könnten im Ernstfall zur Folge haben, dass Sie selbst mit einer Klage nicht zu Ihrer Rente kommen. Lassen Sie sich vor der ersten Kommunikation mit dem Versicherer rechtlich beraten, um Gefahren frühzeitig vorzubeugen. Gern stehe ich Ihnen von Anfang an zur Verfügung.

Berufsunfähigkeit – wenn der Versicherer die Leistung verweigert

Man wird in den Medien ja geradezu konditioniert, eine Berufsunfähigkeitsversicherung als unbedingt notwendig zu befinden.

Um so niederschmetternder ist die Mitteilung des Versicherers „Wir beabsichtigen, Ihren Antrag auf Zahlung der Rente abzulehnen.“ – so wie in dem vorliegenden Fall.

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„Absicherung der Arbeitskraft“ – Krankengeld bzw. der Lohn-/Entgeltfortzahlung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist – dank der Medien – mittlerweile in aller Munde. Was jedoch kaum jemand sagt: bevor Berufsunfähigkeit vorliegt, ist man in aller Regel eine geraume Zeit arbeitsunfähig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt (bei modernen Bedingungen) lediglich, wenn man bereits sechs Monate arbeitsunfähig erkrankt war oder voraussichtlich sechs Monate außerstande sein wird zu arbeiten. Continue reading

KKK-Klausel

Der Gesetzgeber schreibt in § 172 Abs. 2 VVG (http://dejure.org/gesetze/VVG/172.html) vor, dass „berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann“.

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„Leiden oder litten Sie in den vergangenen 5 Jahren an Krankheiten, Körperschäden oder Beschwerden irgendwelcher Art…“

So oder so ähnlich wird in zahlreichen Anträgen auf Kranken-, Lebens- oder auch Berufsunfähigkeitsversicherungen gefragt.

Wenn man nun auf solche Fragen falsch antwortet, drohen harte Konsequenzen – vom Rücktritt des Versicherers und Leistungsfreiheit, über rückwirkende Ausschlüsse bis hin zu Risikozuschlägen kann alles möglich sein. Dies ist in den §§ 19 ff. geregelt.

Letzten Endes richtet sich die Frage der Folgen auch danach, in wie weit der Antragsteller die gestellten Fragen hätte beantworten können und müssen…

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